Key Takeaways
- Gesetzliche Verpflichtung: Ab 28. Juni 2025 müssen Websites barrierefrei sein.
- Betroffene Unternehmen: Alle B2C-Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen.
- Anforderungen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
- Vorteile: Erweiterte Zielgruppe, bessere Usability, SEO-Vorteile, rechtliche Sicherheit.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.
Das Gesetz legt fest, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Dazu gehören klare Vorgaben zur Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Inhalte.
Ziel ist es, einheitliche Standards für Barrierefreiheit zu schaffen und digitale Hürden abzubauen. So sollen mehr Menschen gleichberechtigten Zugang zu Online-Angeboten erhalten.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören:
- Online-Shops & E-Commerce-Plattformen
- Banken & Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Personenbeförderungsdienste
- E-Book- und Medienanbieter
Auch Hardware- und Softwarehersteller müssen ihre Produkte barrierefrei gestalten. Dazu zählen z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Smartphones. Für einige dieser Geräte gibt es Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren.
Das Gesetz betrifft Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 neu auf den Markt kommen, sowie Dienstleistungen, die ab diesem Datum angeboten werden. Bestehende digitale Angebote müssen ebenfalls angepasst werden, wenn sie weiterhin genutzt oder aktualisiert werden.
Nicht betroffen sind:
- Private Websites und rein geschäftliche (B2B) Angebote
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter oder unter 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme)
- Unternehmen, für die die Umsetzung wirtschaftlich unzumutbar ist
Anforderungen an Websites gemäß BFSG
Damit Deine Website ab dem 28. Juni 2025 den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht, solltest du die folgenden Punkte beachten:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer:innen zugänglich sein.
- Texte & Kontraste: Gut lesbare Schriftgrößen und ausreichender Farbkontrast.
- Alternative Inhalte: Texte für Bilder und Untertitel für Videos.
- Barrierefreiheitserklärung: Diese muss leicht auffindbar sein und die Bewertung der Barrierefreiheit enthalten.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein.
- Navigation und interaktive Elemente müssen per Tastatur erreichbar sein.
- Feedbackmechanismus: Nutzer:innen müssen elektronische Kontaktmöglichkeiten haben, um Barrieren zu melden oder Informationen zur Barrierefreiheit anzufragen.
- Verständlichkeit: Eine klare, logische Struktur und einfache Sprache helfen allen Nutzer:innen.
- Falls eine Website nicht vollständig barrierefrei ist, muss in der Barrierefreiheitserklärung angegeben werden, welche Teile betroffen sind und welche Alternativen es gibt.
- Robustheit: Die Website muss mit verschiedenen Browsern, Geräten und Screenreadern kompatibel sein.
- Die Barrierefreiheitserklärung muss ein maschinenlesbares Format haben und die verwendete Bewertungsmethode benennen.
- Durchsetzungsverfahren: Die Erklärung sollte eine Anleitung und einen Link zur Schlichtungsstelle enthalten.
Diese Anforderungen basieren auf den WCAG 2.1 (Level AA) und werden durch das BFSG gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen sollten ihre Websites frühzeitig anpassen, um Strafen zu vermeiden.
Vorteile barrierefreier Online-Präsenzen
- Erweiterte Zielgruppe → Mehr Nutzer:innen, inkl. Menschen mit Behinderungen & ältere Personen
- Bessere Usability → Klare Navigation, verständliche Inhalte, längere Verweildauer
- SEO-Vorteile → Strukturierter Code, bessere Suchmaschinenplatzierung
- Rechtliche Sicherheit → Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Vermeidung von BußgeldernPositive Markenwahrnehmung → Stärkung von Vertrauen & Inklusion
Herausforderungen bei der Implementierung
- Komplexität der Anpassung → Bestehende Websites erfordern oft größere technische Änderungen. Lösung:Frühzeitige Planung & schrittweise Umsetzung.
- Kosten & Ressourcen → Barrierefreiheit kann initial teuer sein. Lösung: Fördermöglichkeiten prüfen & kosteneffiziente Maßnahmen priorisieren.
- Fehlendes Know-how → Unternehmen haben oft wenig Erfahrung mit barrierefreiem Design. Lösung: Schulungen & Expertenberatung nutzen.
- Testing & Qualitätssicherung → Barrierefreiheit erfordert umfassende Tests. Lösung: Tools wie WAVE oder Screenreader-Tests regelmäßig einsetzen.
FAQ
Barrierefreie Webseiten sind für alle Menschen nutzbar, unabhängig von Einschränkungen wie Seh-, Hör- oder Motorikbeeinträchtigungen.
Beispiele sind gut lesbare Schriftgrößen, hoher Farbkontrast, alternative Texte für Bilder, Untertitel für Videos und Tastatur-Navigation.
Durch klare Struktur, einfache Sprache, technische Anpassungen wie Screenreader-Kompatibilität und regelmäßige Tests mit Hilfsmitteln.
Schlechte Kontraste, fehlende Alternativtexte, unzugängliche Formulare, komplizierte Navigation und fehlende Tastaturbedienbarkeit.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab Mitte 2025, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten.
Es gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden.
Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have, sondern ab 2025 Pflicht. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, verbessert die Usability und sorgt für rechtliche Sicherheit. Doch wie gut ist deine Website darauf vorbereitet? Warte nicht bis zur letzten Minute – jetzt handeln und Vorteile sichern.
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Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.