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Barrierefreiheit für Websites: Die BFSG-Anforderungen 2025

News

Geschrieben von:

Janina Stoll

Zuletzt aktualisiert:

27. März 2025

Lesezeit:

7 Minuten

Titelbild Blogbeitrag BFSG

Key Takeaways: Barrierefreiheit von Websites

  • Gesetzliche Verpflichtung: Ab 28. Juni 2025 müssen Websites barrierefrei sein.
  • Betroffene Unternehmen: Alle B2C-Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen.
  • Anforderungen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
  • Vorteile: Erweiterte Zielgruppe, bessere Usability, SEO-Vorteile, rechtliche Sicherheit.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.

Das Gesetz legt fest, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Dazu gehören klare Vorgaben zur Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Inhalte.

Ziel ist es, einheitliche Standards für Barrierefreiheit zu schaffen und digitale Hürden abzubauen. So sollen mehr Menschen gleichberechtigten Zugang zu Online-Angeboten erhalten.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören:

Auch Hardware- und Softwarehersteller müssen ihre Produkte barrierefrei gestalten. Dazu zählen z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Smartphones. Für einige dieser Geräte gibt es Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren.

Das Gesetz betrifft Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 neu auf den Markt kommen, sowie Dienstleistungen, die ab diesem Datum angeboten werden. Bestehende digitale Angebote müssen ebenfalls angepasst werden, wenn sie weiterhin genutzt oder aktualisiert werden.

Nicht betroffen sind:

  • Private Websites und rein geschäftliche (B2B) Angebote
  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter oder unter 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme)
  • Unternehmen, für die die Umsetzung wirtschaftlich unzumutbar ist

Anforderungen an Websites gemäß BFSG

Damit Deine Website ab dem 28. Juni 2025 den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht, solltest Du die folgenden Punkte beachten:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer:innen zugänglich sein.
    • Texte & Kontraste: Gut lesbare Schriftgrößen und ausreichender Farbkontrast.
    • Alternative Inhalte: Texte für Bilder und Untertitel für Videos.
    • Barrierefreiheitserklärung: Diese muss leicht auffindbar sein und die Bewertung der Barrierefreiheit enthalten.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein.
    • Navigation und interaktive Elemente müssen per Tastatur erreichbar sein.
    • Feedbackmechanismus: Nutzer:innen müssen elektronische Kontaktmöglichkeiten haben, um Barrieren zu melden oder Informationen zur Barrierefreiheit anzufragen.
  • Verständlichkeit: Eine klare, logische Struktur und einfache Sprache helfen allen Nutzer:innen.
    • Falls eine Website nicht vollständig barrierefrei ist, muss in der Barrierefreiheitserklärung angegeben werden, welche Teile betroffen sind und welche Alternativen es gibt.
  • Robustheit: Die Website muss mit verschiedenen Browsern, Geräten und Screenreadern kompatibel sein.
    • Die Barrierefreiheitserklärung muss ein maschinenlesbares Format haben und die verwendete Bewertungsmethode benennen.
    • Durchsetzungsverfahren: Die Erklärung sollte eine Anleitung und einen Link zur Schlichtungsstelle enthalten.

Diese Anforderungen basieren auf den WCAG 2.1 (Level AA) und werden durch das BFSG gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen sollten ihre Websites frühzeitig anpassen, um Strafen zu vermeiden.

Die Umsetzung barrierefreier Websites erfordert technisches Know-how und Erfahrung. Unsere Webdesign Agentur Ostend Digital unterstützt Dich gerne bei der barrierefreien Gestaltung und Optimierung Deiner Website.

Vorteile barrierefreier Online-Präsenzen

  • Erweiterte Zielgruppe → Mehr Nutzer:innen, inkl. Menschen mit Behinderungen & ältere Personen
  • Bessere Usability → Klare Navigation, verständliche Inhalte, längere Verweildauer
  • SEO-Vorteile → Strukturierter Code, bessere Suchmaschinenplatzierung
  • Rechtliche Sicherheit → Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Vermeidung von Bußgeldern
  • Positive Markenwahrnehmung → Stärkung von Vertrauen & Inklusion

Herausforderungen bei der Implementierung

  • Komplexität der Anpassung → Bestehende Websites erfordern oft größere technische Änderungen. Lösung: Frühzeitige Planung & schrittweise Umsetzung.
  • Kosten & Ressourcen → Barrierefreiheit kann initial teuer sein. Lösung: Fördermöglichkeiten prüfen & kosteneffiziente Maßnahmen priorisieren.
  • Fehlendes Know-how → Unternehmen haben oft wenig Erfahrung mit barrierefreiem Design. Lösung: Schulungen & Expertenberatung nutzen.
  • Testing & Qualitätssicherung → Barrierefreiheit erfordert umfassende Tests. Lösung: Tools wie WAVE oder Screenreader-Tests regelmäßig einsetzen.

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have, sondern ab 2025 Pflicht. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, verbessert die Usability und sorgt für rechtliche Sicherheit. Doch wie gut ist deine Website darauf vorbereitet? Warte nicht bis zur letzten Minute – jetzt handeln und Vorteile sichern.

Unterstützung bei der Umsetzung gesucht?
Die Umsetzung barrierefreier Websites erfordert technisches Know-how und Erfahrung. Unsere Webdesign Agentur Ostend Digital unterstützt Dich dabei, Deine Website barrierefrei zu gestalten und zu optimieren.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

FAQ

1. Ab wann gilt die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit von Websites?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle Websites, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, barrierefrei gestaltet sein. Das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich vor.

2. Was bedeutet Barrierefreiheit bei einer Website konkret?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Deine Website für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Dazu gehören etwa gut lesbare Texte, alternative Inhalte für Bilder und die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur.

3. Betrifft das BFSG auch bestehende Websites?

Ja, wenn Deine Website weiterhin aktiv genutzt oder nach dem 28. Juni 2025 aktualisiert wird, muss sie die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Es reicht also nicht, nur neue Projekte zu berücksichtigen.

4. Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen (B2C) anbieten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Mio. € Jahresumsatz.

5. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Website die Anforderungen erfüllt?

Am besten lässt Du Deine Website frühzeitig auf Barrierefreiheit prüfen und anpassen. Unsere Webdesign Agentur Ostend Digital unterstützt Dich dabei, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Deine Website optimal für alle Nutzer:innen zugänglich zu machen.

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