Die AGB der Ostend Digital GmbH für Webdesign und Online-Shops, SEO, bezahlte Werbung, Wartung & Hosting sowie Workshops und Beratung. Stand: September 2026.
Teil A
Allgemeine Bestimmungen
Gilt für alle Verträge mit Ostend Digital, unabhängig von der Leistungsart. Die Besonderen Bedingungen in Teil B ergänzen diesen Teil und gehen ihm bei Widersprüchen vor.
§ 1Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Ostend Digital GmbH, Panoramastr. 28, 71384 Weinstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Pascal Cabitza (nachfolgend „Ostend Digital"), und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten und Online-Shops, Suchmaschinenoptimierung, bezahlte Werbung auf Such- und Social-Media-Plattformen, Wartung und Hosting sowie Workshops, Schulungen und Beratung.
(2)Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ostend Digital schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3)Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Ostend Digital ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Ostend Digital in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4)Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass Ostend Digital in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
(5)Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Bestimmungen (Teil A) und den Besonderen Bedingungen (Teil B) gehen die Besonderen Bedingungen vor.
§ 2Vertragsschluss und Vertragsinhalt
(1)Angebote und Kostenvoranschläge von Ostend Digital sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot oder den Kostenvoranschlag in Textform (E-Mail genügt) bestätigt oder Ostend Digital eine Beauftragung in Textform annimmt.
(2)Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und diesen AGB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Bestätigung in Textform.
(3)Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs (Change Request), prüft Ostend Digital die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine und unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot. Bis zur Annahme des Angebots arbeitet Ostend Digital auf Basis des ursprünglichen Auftrags weiter, soweit dies sinnvoll ist.
(4)In Angeboten genannte Stundenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind. Zeichnet sich ab, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag um mehr als 15 Prozent überschritten wird, informiert Ostend Digital den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
(5)Neue Projekte, Kampagnen und größere Arbeitspakete sind mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen anzukündigen, da Ostend Digital Kapazitäten im Voraus plant. Kürzere Vorlaufzeiten sind nach Absprache möglich; § 3 Abs. 7 gilt.
(6)Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine verschieben sich angemessen, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nach § 4 nicht rechtzeitig erfüllt oder Änderungen nach Absatz 3 beauftragt.
§ 3Vergütung und Zahlung
(1)Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Laufende Leistungen werden monatlich abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Projekten mit Festpreis ist Ostend Digital berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB); der Zahlungsplan ergibt sich aus dem Angebot.
(3)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4)Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Ostend Digital ist berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Frist weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten; der Auftraggeber wird darauf vorab in Textform hingewiesen.
(5)Bei monatlichen Retainern können nicht genutzte Stunden einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Darüber hinaus nicht genutzte Stunden verfallen; eine Auszahlung oder Verrechnung mit anderen Leistungen findet nicht statt. Eine Übertragung über das Vertragsende hinaus ist ausgeschlossen.
(6)Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(7)Für Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der geplanten Kapazität, mit weniger als 14 Tagen Vorlauf oder außerhalb eines laufenden Sprints erbracht werden sollen, kann Ostend Digital einen Aufschlag von 50 Prozent auf den vereinbarten Stundensatz berechnen. Ostend Digital weist den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten darauf hin.
(8)Reisekosten und Spesen für vom Auftraggeber gewünschte Termine außerhalb der Geschäftsräume von Ostend Digital werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
(9)Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist Ostend Digital berechtigt, die Vergütung höchstens einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anzupassen, um gestiegene Personal- und Sachkosten auszugleichen. Übersteigt die Anpassung fünf Prozent, kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich kündigen; Ostend Digital weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
§ 4Mitwirkung des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber stellt Ostend Digital alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Produktdaten), Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen für den Auftraggeber treffen kann.
(2)Freigaben erteilt der Auftraggeber in Textform. Mit der Freigabe bestätigt er, dass er den freigegebenen Stand geprüft hat und er dem Auftrag entspricht. Zwischenergebnisse, die zur Freigabe vorgelegt werden, prüft der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3)Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Ostend Digital prüft bereitgestellte Inhalte nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit.
(4)Für die rechtliche Konformität der Website, des Online-Shops und der Werbemaßnahmen ist der Auftraggeber verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungslösung für Cookies und Tracking, AGB, Widerrufsbelehrung, Preisangaben, Kennzeichnungspflichten und die Frage, ob und in welchem Umfang das Angebot dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterliegt. Ostend Digital unterstützt bei der technischen Umsetzung, erbringt aber keine Rechtsberatung. Die Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen ist gesondert zu beauftragen.
(5)Erfüllt der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehenden Mehraufwand kann Ostend Digital nach dem vereinbarten Stundensatz berechnen. Setzt Ostend Digital dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Mitwirkung und verstreicht diese ohne Erfolg, kann Ostend Digital eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen oder den Vertrag nach § 643 BGB kündigen.
(6)Der Auftraggeber sichert eigene Daten und Inhalte vor der Übergabe an Ostend Digital. Datensicherungen durch Ostend Digital erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt sind (§ 17).
(7)Arbeitet Ostend Digital für den Auftraggeber im monatlichen Sprint-Modell, plant Ostend Digital den Sprint-Zeitraum einen Monat im Voraus und teilt ihn dem Auftraggeber mit. Aufgaben des Auftraggebers sind spätestens 24 Stunden vor Sprint-Beginn im vereinbarten Projektmanagement-Werkzeug zu hinterlegen, ausreichend zu beschreiben und zu priorisieren. Unklare oder unvollständig beschriebene Aufgaben kann Ostend Digital zur Präzisierung zurückgeben oder in den nächsten Sprint verschieben.
§ 5Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1)Alle von Ostend Digital erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Konzepte, Designs, Texte, Grafiken, Quellcode, Kampagnenstrukturen und Dokumentationen, sind urheberrechtlich geschützt oder unterliegen dem Schutz verwandter Schutzrechte, soweit sie schutzfähig sind.
(2)Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Ostend Digital dem Auftraggeber an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, zu ändern und weiterzuentwickeln, auch durch Dritte.
(3)An Werkzeugen, Code-Bausteinen, Komponenten, Frameworks, Vorlagen und Methoden, die Ostend Digital bereits vor dem Auftrag entwickelt hat oder die leistungsübergreifend verwendet werden, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks. Ostend Digital bleibt berechtigt, diese Bestandteile für andere Auftraggeber zu nutzen.
(4)Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei Ostend Digital. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse vor vollständiger Zahlung ist dem Auftraggeber nur widerruflich gestattet. Im Fall des Widerrufs wegen Zahlungsverzugs hat der Auftraggeber die Nutzung einzustellen.
(5)Für Software und Inhalte Dritter, insbesondere Content-Management- und Shop-Systeme, Themes, Plugins, Schriften, Stockmedien und Open-Source-Komponenten, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Ostend Digital weist den Auftraggeber auf lizenzpflichtige Komponenten hin. Laufende Lizenzkosten nach Übergabe trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nutzt Ostend Digital für den Auftraggeber eigene Agenturlizenzen, endet diese Nutzungsmöglichkeit mit dem Ende des Wartungs- oder Betreuungsvertrags; der Auftraggeber benötigt ab dann eigene Lizenzen.
(6)An Arbeitsunterlagen, offenen Dateien, Rohdaten, Entwürfen, Skizzen und Zwischenschritten, die Ostend Digital zur Prüfung oder Freigabe überlässt oder intern anfertigt, erhält der Auftraggeber kein Nutzungsrecht, sofern dies nicht gesondert in Textform vereinbart ist. Die Herausgabe offener Dateien kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(7)Nicht ausgewählte Entwurfsvarianten bleiben im Eigentum und in den Rechten von Ostend Digital und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.
(8)Ostend Digital ist berechtigt, auf von ihr erstellten Webseiten einen dezenten Urhebervermerk mit Verlinkung anzubringen (in der Regel im Footer). Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Vermerk gegen eine angemessene Vergütung entfällt; dies ist in Textform zu vereinbaren.
(9)Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber Zugang zum Quellcode der individuell erstellten Bestandteile, in der Regel über das Content-Management-System, das Hosting oder ein Code-Repository.
§ 6Abnahme und Gewährleistung
(1)Werkleistungen, insbesondere die Erstellung von Webseiten, Online-Shops und Designs, bedürfen der Abnahme. Ostend Digital zeigt die Fertigstellung an und stellt das Werk zur Prüfung bereit, in der Regel auf einer Test- oder Staging-Umgebung.
(2)Der Auftraggeber prüft das Werk innerhalb von 14 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung und erklärt die Abnahme in Textform oder teilt Ostend Digital die festgestellten Mängel konkret mit.
(3)Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch rügt er wesentliche Mängel, gilt das Werk als abgenommen (fiktive Abnahme). Ostend Digital weist in der Anzeige der Fertigstellung auf diese Folge hin. Als Abnahme gilt es auch, wenn der Auftraggeber das Werk auf eigenen Wunsch produktiv in Betrieb nimmt, insbesondere die Website live schaltet oder live schalten lässt, ohne wesentliche Mängel zu rügen.
(4)Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
(5)In sich abgeschlossene Teilleistungen, insbesondere Konzept und Screendesign, werden gesondert abgenommen (Teilabnahme). Die Freigabe des Screendesigns ist eine Teilabnahme. Änderungswünsche nach Freigabe einer Teilleistung sind Änderungen nach § 2 Abs. 3 und werden gesondert vergütet.
(6)Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Ostend Digital kann nach eigener Wahl nachbessern oder neu herstellen. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder wird sie unberechtigt verweigert, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 7.
(7)Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen des § 7 Abs. 1.
(8)Keinen Mangel stellen insbesondere dar: geringfügige Darstellungsunterschiede zwischen Browsern, Betriebssystemen und Endgeräten im Rahmen der in § 14 Abs. 5 beschriebenen Standards; Beeinträchtigungen durch Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte nach Abnahme vorgenommen haben; Beeinträchtigungen durch Änderungen an Drittsoftware, Plattformen, Schnittstellen oder Browsern nach Abnahme; Fehler in vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten; sowie Abweichungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen.
(9)Suchmaschinenoptimierung, bezahlte Werbung, Wartung, Beratung, Workshops und vergleichbare laufende Leistungen sind Dienstleistungen. Ostend Digital schuldet dabei ein fachgerechtes Tätigwerden nach dem Stand der Technik, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine Abnahme findet nicht statt; die Regelungen über Mängel an Werkleistungen gelten für diese Leistungen nicht.
§ 7Haftung
(1)Ostend Digital haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Ostend Digital begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3)Im Übrigen ist die Haftung von Ostend Digital für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4)Bei Verlust von Daten haftet Ostend Digital im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit Ostend Digital die Datensicherung vertraglich übernommen hat (§ 17).
(5)Ostend Digital übernimmt keine Garantie für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, insbesondere nicht für Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Systemen, Besucherzahlen, Klick- oder Konversionsraten, Anfragen oder Umsätze. Diese hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Ostend Digital liegen. Das Ausbleiben eines solchen Erfolgs ist kein Mangel und begründet keinen Schadensersatzanspruch, sofern Ostend Digital ihre Leistungspflichten fachgerecht erfüllt hat.
(6)Die Haftungsbeschränkungen dieser Vorschrift gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ostend Digital.
§ 8Vertragslaufzeit und Kündigung
(1)Projektverträge, insbesondere über die Erstellung einer Website oder eines Online-Shops, enden mit der Abnahme und vollständiger Erfüllung der beiderseitigen Pflichten.
(2)Verträge über laufende Leistungen (insbesondere Retainer, Suchmaschinenoptimierung, bezahlte Werbung, Wartung und Hosting) haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3)Ist eine feste Laufzeit von zwölf Monaten vereinbart (Jahresvertrag), kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate.
(4)Abweichend von Absatz 2 können reine Wartungs- und Hosting-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(5)Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(6)Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Ostend Digital insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder er trotz Abmahnung Inhalte bereitstellt oder Maßnahmen verlangt, die gegen Gesetze oder gegen die Richtlinien der genutzten Plattformen verstoßen.
(7)Kündigt der Auftraggeber einen Projektvertrag vor Fertigstellung, richten sich die Folgen nach § 648 BGB. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen werden nach Leistungsstand abgerechnet.
(8)Vorausgezahlte Vergütung für Zeiträume nach Wirksamwerden einer Kündigung wird anteilig erstattet, es sei denn, Ostend Digital kündigt außerordentlich aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
(9)Mit Vertragsende übergibt Ostend Digital dem Auftraggeber die in seinem Namen geführten Zugänge, gibt Verwaltungsrechte an Werbekonten und Werkzeugen zurück und stellt vorhandene Arbeitsergebnisse, für die die Vergütung vollständig gezahlt ist, zur Verfügung. Für Hosting-Daten gilt § 17 Abs. 12.
§ 9Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1)Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
(2)Verarbeitet Ostend Digital im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, insbesondere beim Hosting, bei der Wartung mit Zugriff auf Nutzerdaten, bei der Einrichtung von Kontaktformularen, Tracking, Newsletter- oder CRM-Anbindungen oder beim Umgang mit Kundenlisten für Werbezielgruppen, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Eckpunkte ergeben sich aus Anlage 1. Bei Widersprüchen zwischen dem Auftragsverarbeitungsvertrag und diesen AGB geht der Auftragsverarbeitungsvertrag in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(3)Für die rechtskonforme Ausgestaltung von Tracking, Cookies und vergleichbaren Technologien auf seinen digitalen Angeboten ist der Auftraggeber verantwortlich, insbesondere für eine wirksame Einwilligungslösung nach § 25 TDDDG und Art. 6 DSGVO. Ostend Digital richtet Tracking- und Conversion-Messung nach den Vorgaben des Auftraggebers ein. Tracking-Konfigurationen werden vor der Live-Schaltung vom Auftraggeber freigegeben.
(4)Ostend Digital verwahrt vom Auftraggeber überlassene Zugangsdaten sicher und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter. Der Auftraggeber richtet für Ostend Digital nach Möglichkeit eigene Nutzerkonten mit den erforderlichen Rechten ein, statt Hauptzugangsdaten zu übergeben. Nach Vertragsende sperrt oder ändert der Auftraggeber die Ostend Digital überlassenen Zugänge.
(5)Ostend Digital verarbeitet Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Ostend Digital.
§ 10Vertraulichkeit
(1)Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über die jeweils andere Partei vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu gehören insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten, Strategien, Budgets, Konditionen, Zugangsdaten und nicht veröffentlichte Arbeitsergebnisse.
(2)Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder unabhängig entwickelt wurden, oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Im letzten Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab, soweit zulässig.
(3)Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend.
(4)Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) bleiben zeitlich unbegrenzt geschützt.
(5)Die Referenznutzung nach § 11 bleibt von dieser Vorschrift unberührt.
§ 11Referenznutzung
(1)Ostend Digital ist berechtigt, den Auftraggeber mit Firmenname und Logo als Referenz zu nennen und die für ihn erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken zu zeigen, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen und Angeboten sowie in Wettbewerbsbeiträgen. Dies umfasst Abbildungen und Screenshots der Website, Beschreibungen der Aufgabenstellung und der Vorgehensweise sowie eine Verlinkung.
(2)Konkrete Geschäftszahlen, Budgets, Kampagnenergebnisse und Zitate von Mitarbeitern des Auftraggebers veröffentlicht Ostend Digital nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers in Textform. Freigegebene Angaben darf Ostend Digital mit Zeitraum und Quelle nennen.
(3)Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen. Ostend Digital entfernt die Referenz dann innerhalb von 14 Tagen aus digitalen Medien. Bereits produzierte gedruckte Unterlagen dürfen aufgebraucht werden.
(4)Wünscht der Auftraggeber von Beginn an keine Referenznutzung, teilt er dies spätestens bei Vertragsschluss in Textform mit.
§ 12Einsatz von Künstlicher Intelligenz
(1)Ostend Digital setzt im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, etwa zur Recherche, Texterstellung, Datenanalyse, Bild- und Videogenerierung, Programmierung und Kampagnenoptimierung. Der Einsatz erfolgt stets unter menschlicher Kontrolle und Qualitätsprüfung. Die Verantwortung für die Arbeitsergebnisse verbleibt bei Ostend Digital.
(2)Vertrauliche Informationen des Auftraggebers gibt Ostend Digital nur in solche KI-Systeme ein, deren Anbieter vertraglich zusichern, die Eingaben nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden und vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten werden in KI-Systemen nur verarbeitet, wenn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen nach § 9 erfüllt sind.
(3)Ostend Digital weist darauf hin, dass ausschließlich KI-generierte Inhalte ohne wesentliche menschliche Gestaltung nach derzeitiger Rechtslage möglicherweise keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Ostend Digital gestaltet Arbeitsergebnisse so, dass ein eigenschöpferischer Beitrag vorliegt, kann die Schutzfähigkeit im Einzelfall aber nicht garantieren.
(4)Der Auftraggeber kann für einzelne Leistungen in Textform verlangen, dass auf den Einsatz generativer KI verzichtet wird. Ostend Digital weist auf einen hieraus entstehenden Mehraufwand hin, der gesondert vergütet wird.
(5)Automatisierte Funktionen der Werbe- und Suchplattformen (etwa automatische Gebotsstrategien oder Anzeigenerstellung durch die Plattform) sind kein KI-Einsatz von Ostend Digital im Sinne dieser Vorschrift; für sie gilt § 16 Abs. 10.
§ 13Freistellung
(1)Der Auftraggeber stellt Ostend Digital von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Vorgaben, Marken, Produkte oder Daten Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(2)Ostend Digital stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass von Ostend Digital eigenständig erstellte Inhalte Rechte Dritter verletzen, soweit Ostend Digital die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Haftungsbegrenzungen des § 7 gelten entsprechend.
(3)Die freizustellende Partei informiert die andere Partei unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, überlässt ihr auf Wunsch die Rechtsverteidigung und gibt ohne Abstimmung keine Anerkenntnisse ab und schließt keine Vergleiche.
Teil B
Besondere Bedingungen nach Leistungsart
Ergänzen Teil A für die jeweilige Leistung. Für einen Auftrag gelten nur die Kapitel, deren Leistungen beauftragt sind.
§ 14Webseiten und Online-Shops
(1)Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Er umfasst in der Regel Konzeption, Screendesign, technische Umsetzung im vereinbarten Content-Management- oder Shop-System, responsive Darstellung und Übergabe. Nicht enthalten sind Hosting, Wartung, Texterstellung, Bild- und Videoproduktion, Übersetzungen, Rechtstexte, Schnittstellenanbindungen und Datenmigrationen, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt sind.
(2)Das Screendesign wird dem Auftraggeber im vereinbarten Design-Werkzeug (in der Regel Figma) zur Freigabe vorgelegt. Die Freigabe ist eine Teilabnahme nach § 6 Abs. 5. Änderungswünsche am Design nach der Freigabe werden als Änderung nach § 2 Abs. 3 gesondert vergütet.
(3)Ostend Digital erstellt Webseiten nach dem zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Stand der Technik hinsichtlich Funktionalität und Sicherheit. Mängel der von Ostend Digital erbrachten Leistung fallen unter die Gewährleistung nach § 6. Sicherheitslücken, Fehler oder Funktionsänderungen in Software Dritter, insbesondere im Kern des Content-Management-Systems, in Themes, Plugins und Shop-Systemen, sind keine Mängel der Leistung von Ostend Digital, soweit Ostend Digital diese Komponenten mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt hat. Ihre Behebung sowie Sicherheitsupdates nach Abnahme sind Zusatzleistungen, die gesondert oder im Rahmen eines Wartungsvertrags (§ 17) vergütet werden.
(4)Nach Absprache mit dem Auftraggeber setzt Ostend Digital bei kleineren Projekten vorgefertigte Themes oder Templates ein, um Budget zu sparen. Ostend Digital weist darauf hin, dass nachträgliche Designänderungen bei solchen Lösungen, insbesondere bei Shop-Systemen, eingeschränkt oder mit erhöhtem Aufwand verbunden sein können.
(5)Ostend Digital optimiert Webseiten für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der Browser Chrome, Firefox, Safari und Edge sowie für aktuelle Versionen von iOS und Android auf gängigen Bildschirmgrößen. Eine identische Darstellung auf allen Browsern und Endgeräten ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet. Die Unterstützung älterer Browserversionen ist gesondert zu vereinbaren.
(6)Der Auftraggeber stellt alle Inhalte rechtzeitig in verwendbarer Form bereit (§ 4). Platzhalterinhalte, die Ostend Digital zur Veranschaulichung einsetzt, werden nicht übernommen. Die Erstellung von Texten, Bildern und Videos durch Ostend Digital ist gesondert zu beauftragen.
(7)Nach Abnahme ist der Auftraggeber für Pflege, Aktualisierung und Sicherheit der Website verantwortlich, sofern kein Wartungsvertrag besteht. Änderungen nach Abnahme sind gesondert zu beauftragen.
Zusätzlich für Online-Shops
(8)Schnittstellen zu Zahlungsanbietern, Versanddienstleistern, Warenwirtschafts-, ERP- oder CRM-Systemen sowie Datenmigrationen aus Altsystemen werden nach den Anforderungen des Projekts gesondert vereinbart und vergütet. Änderungen, Störungen oder Ausfälle dieser Drittanbieter liegen nicht im Verantwortungsbereich von Ostend Digital.
(9)Vor der Abnahme durchläuft der Shop eine Testphase. Der Auftraggeber prüft dabei insbesondere den Bestellprozess mit Testbestellungen, die Zahlungsarten, Steuersätze, Versandkosten, Produktdaten und die Einbindung seiner Rechtstexte und meldet Abweichungen konkret. § 6 gilt.
(10)Für die rechtliche Konformität des Shops ist der Auftraggeber verantwortlich (§ 4 Abs. 4), insbesondere für Preisangaben, Bestellbutton-Beschriftung, Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutz, Verpackungs- und Elektrogesetz sowie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes an Online-Shops. Ostend Digital setzt die vom Auftraggeber bereitgestellten Vorgaben technisch um.
(11)Ostend Digital entwickelt den Shop nach guten Performance-Standards. Bestimmte Ladezeiten oder eine bestimmte Leistung unter hoher Last werden nicht garantiert; sie hängen wesentlich vom Hosting, von Drittanbietern und von den eingebundenen Inhalten ab.
§ 15Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1)Ostend Digital erbringt Suchmaschinenoptimierung als Dienstleistung (§ 6 Abs. 9) nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber, insbesondere der Google Search Essentials.
(2)Platzierungen in Suchmaschinen und die Sichtbarkeit in KI-gestützten Such- und Antwortsystemen hängen von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflusses von Ostend Digital ab, insbesondere von Algorithmen, Wettbewerbern, Nutzerverhalten und Änderungen an der Website des Auftraggebers. Eine Garantie für bestimmte Platzierungen, Sichtbarkeitswerte, Besucherzahlen oder Umsätze wird nicht übernommen (§ 7 Abs. 5).
(3)Suchmaschinenoptimierung wirkt mittel- bis langfristig. Messbare Ergebnisse stellen sich in der Regel erst nach mehreren Monaten ein. Die Mindestlaufzeit nach § 8 Abs. 2 trägt dem Rechnung.
(4)Änderungen an der Website, die der Auftraggeber oder Dritte nach Umsetzung von Maßnahmen vornehmen, können die Ergebnisse beeinträchtigen und liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Ostend Digital empfiehlt, Änderungen an Struktur, Inhalten und Technik vorab abzustimmen.
(5)Für Webseiten, die nicht von Ostend Digital erstellt wurden, erbringt Ostend Digital im Regelfall Analysen und Empfehlungen. Eine direkte Umsetzung an solchen Webseiten erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und soweit sie technisch vertretbar ist. Ostend Digital kann die Umsetzung ablehnen, wenn Inkompatibilitäten oder technische Risiken zu erwarten sind.
(6)Maßnahmen der Off-Page-Optimierung, insbesondere der Aufbau von Backlinks, hängen von Dritten ab. Ostend Digital wählt Quellen nach bestem Wissen und unter Beachtung der Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber aus. Wirkung und Bestand einzelner Backlinks können nicht garantiert werden. Kosten Dritter für Platzierungen sind Fremdkosten und werden gesondert ausgewiesen. Verlangt der Auftraggeber Maßnahmen, die gegen die Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber verstoßen, kann Ostend Digital diese ablehnen; führt Ostend Digital sie auf ausdrücklichen Wunsch dennoch aus, trägt der Auftraggeber die Folgen.
(7)Änderungen von Suchmaschinen-Algorithmen, Kern-Updates, manuelle Maßnahmen der Suchmaschinenbetreiber und Veränderungen in der Darstellung der Suchergebnisse liegen außerhalb des Einflusses von Ostend Digital und begründen keine Ansprüche gegen Ostend Digital.
(8)Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Zugänge bereit, insbesondere zu Content-Management-System, Hosting, Google Search Console, Web-Analyse und Unternehmensprofilen.
(9)Von Ostend Digital erstellte Texte prüft der Auftraggeber vor Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, insbesondere in regulierten Branchen, und gibt sie frei. § 4 Abs. 3 und 4 gelten.
(10)Ostend Digital berichtet in den vereinbarten Abständen über durchgeführte Maßnahmen und Kennzahlen. Positionsdaten aus Analyse-Werkzeugen sind Momentaufnahmen; Abweichungen zu individuellen Suchergebnissen einzelner Nutzer sind systembedingt und kein Mangel.
§ 16Bezahlte Werbung (Suchmaschinenwerbung und Social Ads)
(1)Ostend Digital konzipiert, erstellt, verwaltet und optimiert als Dienstleistung (§ 6 Abs. 9) Werbekampagnen auf Plattformen wie Google Ads, Microsoft Advertising, Meta (Facebook und Instagram), LinkedIn, TikTok, Pinterest und vergleichbaren Diensten. Die jeweiligen Plattformen ergeben sich aus dem Angebot.
(2)Das Werbebudget, das an die Plattformen fließt, ist nicht Teil der Vergütung von Ostend Digital. Im Regelfall zahlt der Auftraggeber das Werbebudget direkt an die Plattform über ein auf ihn lautendes Zahlungsmittel. Übernimmt Ostend Digital ausnahmsweise die Zahlung an die Plattform, weil eine direkte Zahlung nicht möglich ist, zahlt der Auftraggeber das benötigte Werbebudget im Voraus (Prepaid). Kampagnen starten in diesem Fall erst nach Zahlungseingang.
(3)Werbekonten, Business-Manager-Konten und vergleichbare Konten werden auf den Namen des Auftraggebers eingerichtet; der Auftraggeber ist Inhaber dieser Konten und der darin enthaltenen Kampagnendaten. Ostend Digital erhält Verwaltungszugang, in der Regel über ein Agenturkonto. Richtet Ostend Digital aus technischen Gründen Konten in eigener Verwaltung ein, überträgt sie dem Auftraggeber auf Verlangen die Inhaberschaft. Nach Vertragsende entzieht der Auftraggeber Ostend Digital den Zugang; Ostend Digital gibt auf Verlangen alle Verwaltungsrechte unverzüglich zurück.
(4)Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Zugänge und Rechte bereit und ermöglicht die Einrichtung von Conversion-Messung (etwa Tags, Pixel, Serverseitiges Tracking) auf seinen digitalen Angeboten. § 9 Abs. 3 gilt.
(5)Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, die beworbenen Produkte und Dienstleistungen sowie die Zielseiten den Richtlinien der jeweiligen Plattform und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere in regulierten Bereichen wie Gesundheit, Finanzen, Alkohol oder Glücksspiel. Ostend Digital prüft Anzeigen nach bestem Wissen auf Richtlinienkonformität. Für die Ablehnung, Einschränkung oder Sperrung von Anzeigen oder Konten durch die Plattform haftet Ostend Digital nur nach § 7, wenn sie die Ursache zu vertreten hat. Ostend Digital informiert den Auftraggeber über Ablehnungen und Sperrungen und unterstützt bei Einsprüchen. Mehraufwand durch Sperrungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird gesondert vergütet.
(6)Ostend Digital optimiert Kampagnen laufend innerhalb der vereinbarten Strategie, der vereinbarten Zielgruppen und des freigegebenen Budgetrahmens. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet Ostend Digital über einzelne Optimierungsmaßnahmen und informiert den Auftraggeber über wesentliche Änderungen. Eine Überschreitung des freigegebenen Budgets sowie wesentliche Änderungen an Strategie, Zielen oder Zielgruppen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform und können zusätzliche Kosten verursachen.
(7)Die Plattformen können das eingestellte Tagesbudget an einzelnen Tagen überschreiten (bei Google Ads bis zum Doppelten) und gleichen dies im Monatsverlauf aus, sodass der monatliche Ausgabenrahmen der Plattform eingehalten wird. Solche Schwankungen sind plattformbedingt und keine Budgetüberschreitung durch Ostend Digital.
(8)Die Ergebnisse von Werbekampagnen hängen von Marktumfeld, Wettbewerb, Saison, Angebot, Zielseiten und Inhalten des Auftraggebers ab. Eine Garantie für bestimmte Kennzahlen (etwa Klicks, Kosten pro Klick, Konversionen, Kosten pro Anfrage, Umsätze) wird nicht übernommen (§ 7 Abs. 5).
(9)Verzögert der Auftraggeber Freigaben, Inhalte oder Zugänge, kann Ostend Digital für dadurch verursachte Leistungseinbußen der Kampagnen nicht verantwortlich gemacht werden. Die vereinbarte Vergütung bleibt geschuldet.
(10)Ostend Digital setzt automatisierte Funktionen der Plattformen ein, etwa automatische Gebotsstrategien, dynamische Anzeigenformate und plattformseitige Zielgruppenerweiterung, soweit dies fachlich sinnvoll ist. Die Plattform entscheidet in diesen Fällen über einzelne Auslieferungen; Ostend Digital steuert Rahmen, Ziele und Ausschlüsse.
(11)Vorausgezahltes Werbebudget (Absatz 2) verwaltet Ostend Digital getrennt von der eigenen Vergütung und weist die Verwendung anhand der Plattformabrechnungen nach. Nicht verbrauchtes, vorausgezahltes Werbebudget wird dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückerstattet; auf Wunsch des Auftraggebers wird es stattdessen für künftige Kampagnen gutgeschrieben. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
(12)Die Vergütung von Ostend Digital wird monatlich abgerechnet und ergibt sich aus dem Angebot (Pauschale, Stundensatz oder prozentualer Anteil am verwalteten Werbebudget). § 3 gilt.
(13)Ostend Digital berichtet in den vereinbarten Abständen über Kennzahlen der Kampagnen und gewährt dem Auftraggeber auf Wunsch Zugang zu Berichts-Dashboards. Abweichungen zwischen den Kennzahlen der Werbeplattformen und denen von Web-Analyse-Systemen sind systembedingt, insbesondere durch Einwilligungsquoten, Attributionsmodelle und Zählzeitpunkte, und stellen keinen Mangel dar.
(14)Bei Vertragsende pausiert Ostend Digital die Kampagnen zum vereinbarten Zeitpunkt oder übergibt sie laufend, je nach Weisung des Auftraggebers. Auf Wunsch erstellt Ostend Digital eine Dokumentation der Kontostruktur gegen gesonderte Vergütung.
§ 17Wartung und Hosting
Wartung
(1)Der Umfang der Wartung ergibt sich aus dem Wartungsvertrag. Er umfasst in der Regel Updates von Content-Management-System, Themes und Plugins, Datensicherungen, Sicherheitsprüfungen, Erreichbarkeitsüberwachung und grundlegende Performance-Pflege. Weitere Leistungen, insbesondere inhaltliche Änderungen, Weiterentwicklungen und die Behebung von Fehlern in Drittsoftware, sind gesondert zu vereinbaren oder werden aus dem vereinbarten Stundenkontingent erbracht.
(2)Datensicherungen erstellt Ostend Digital im vereinbarten Turnus und bewahrt sie für den vereinbarten Zeitraum auf. Eine Garantie für die Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit jeder Sicherung wird nicht übernommen; Ostend Digital prüft Sicherungen stichprobenartig. Der Auftraggeber kann zusätzlich eigene Sicherungen anfertigen. Die Wiederherstellung aus einer Sicherung erfolgt auf Anforderung des Auftraggebers im Rahmen des Wartungsvertrags oder gegen gesonderte Vergütung.
(3)Ostend Digital spielt Sicherheitsupdates ein und führt Sicherheitsprüfungen durch. Ein vollständiger Schutz vor Angriffen, Schadsoftware oder anderen Bedrohungen ist technisch nicht möglich und wird nicht geschuldet. Wird die Website kompromittiert, informiert Ostend Digital den Auftraggeber unverzüglich und bietet die Bereinigung an. Die Bereinigung ist im Wartungsvertrag enthalten, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich von Ostend Digital liegt; andernfalls wird sie gesondert vergütet.
(4)Ostend Digital reagiert auf Störungsmeldungen innerhalb der im Wartungsvertrag vereinbarten Reaktionszeiten. Ohne abweichende Vereinbarung beginnt die Bearbeitung kritischer Störungen (Website nicht erreichbar, Sicherheitsvorfall, Bestellprozess gestört) innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, die Bearbeitung nicht kritischer Störungen innerhalb von drei Werktagen. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Baden-Württemberg. Die Reaktionszeit ist die Zeit bis zum Beginn der Bearbeitung, nicht die Zeit bis zur Behebung.
(5)Updates von Drittsoftware können Inkompatibilitäten verursachen. Ostend Digital prüft die Website nach Updates in angemessenem Umfang. Die Behebung von Inkompatibilitäten, die auf Änderungen der Drittsoftware zurückgehen, erfolgt im Rahmen des vereinbarten Stundenkontingents oder gegen gesonderte Vergütung.
(6)Ohne Wartungsvertrag ist der Auftraggeber für Updates, Sicherheit, Datensicherung und Pflege seiner Website selbst verantwortlich.
(7)Leistungen, die über den vereinbarten Support-Umfang hinausgehen, werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Hosting
(8)Ostend Digital erbringt Hosting über einen Hosting-Partner mit Serverstandort in Deutschland (derzeit ALL-INKL.COM). Ostend Digital kann den Hosting-Partner wechseln, wenn der neue Partner ein mindestens gleichwertiges Niveau an Sicherheit, Verfügbarkeit und Datenschutz bietet, und informiert den Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher.
(9)Standard ist Shared Hosting, bei dem sich die Website Serverressourcen mit anderen Webseiten teilt. Dies genügt für übliche Anforderungen; bei hohem Traffic oder besonderen technischen Anforderungen können Leistungseinbußen auftreten. Leistungsstärkere Umgebungen (etwa Managed Server oder VPS) können nach Absprache gegen zusätzliche Vergütung eingesetzt werden.
(10)Ostend Digital strebt eine Verfügbarkeit der gehosteten Webseiten von 99 Prozent im Jahresdurchschnitt an. Eine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht übernommen. Bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle durch höhere Gewalt (§ 20), Störungen von Netzen oder Diensten außerhalb des Einflussbereichs des Hosting-Partners, Angriffe Dritter sowie Ausfälle, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
(11)Für Ausfälle und Leistungsprobleme, die auf die Infrastruktur des Hosting-Partners zurückgehen, haftet Ostend Digital nur im Rahmen des § 7 und nur, soweit Ostend Digital bei der Auswahl oder Überwachung des Partners schuldhaft gehandelt hat. Geplante Wartungsarbeiten des Hosting-Partners werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
(12)Mit Beendigung des Hosting-Vertrags stellt Ostend Digital dem Auftraggeber die Website-Daten (Dateien und Datenbank) zum Export zur Verfügung oder unterstützt gegen gesonderte Vergütung beim Umzug. 30 Tage nach Vertragsende löscht Ostend Digital die Daten einschließlich der Sicherungen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für Probleme, die durch einen Wechsel des Hosting-Anbieters oder beim neuen Anbieter entstehen, ist Ostend Digital nicht verantwortlich.
(13)Domains werden stets auf den Auftraggeber als Domaininhaber registriert. Ostend Digital kann als technischer Ansprechpartner hinterlegt werden. Domain-Gebühren, SSL-Zertifikate, E-Mail-Postfächer und besondere Server-Konfigurationen sind nur enthalten, soweit der Hosting-Vertrag dies vorsieht; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.
(14)Für Laufzeit und Kündigung von Wartungs- und Hosting-Verträgen gilt § 8 Abs. 4.
§ 18Workshops und Beratung
(1)Workshops, Schulungen, Strategieberatung und Audits (etwa zu SEO, Konversionsoptimierung oder Sichtbarkeit in KI-Systemen) sind Dienstleistungen (§ 6 Abs. 9). Ostend Digital schuldet die fachgerechte Durchführung und, soweit vereinbart, die Übergabe einer Dokumentation, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2)Vereinbarte Termine kann der Auftraggeber bis fünf Werktage vor dem Termin kostenfrei verschieben. Bei späterer Verschiebung oder Absage werden 50 Prozent der vereinbarten Vergütung für den Termin fällig, bei Verschiebung oder Absage am Vortag oder am Tag des Termins sowie bei Nichterscheinen 100 Prozent. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Ostend Digital kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bereits entstandene Reisekosten werden in jedem Fall erstattet.
(3)Workshop- und Schulungsunterlagen darf der Auftraggeber für interne Zwecke nutzen und an eigene Mitarbeiter weitergeben. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung ist nicht gestattet. Ton- und Videoaufzeichnungen von Workshops bedürfen der vorherigen Zustimmung von Ostend Digital.
(4)Für Audits und Beratungen stellt der Auftraggeber die erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig vor dem Termin bereit. Fehlende Informationen können Umfang und Aussagekraft der Ergebnisse einschränken.
(5)Beratungsergebnisse sind Empfehlungen. Die Entscheidung über ihre Umsetzung und die Umsetzung selbst liegen beim Auftraggeber, sofern nicht gesondert beauftragt. Ostend Digital erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
(6)Reisekosten und Spesen für Termine vor Ort werden nach § 3 Abs. 8 abgerechnet.
Teil C
Schlussbestimmungen
Gelten für alle Verträge ergänzend zu Teil A und Teil B.
§ 19Subunternehmer
(1)Ostend Digital ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Ostend Digital bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die Leistung verantwortlich.
(2)Ostend Digital verpflichtet Subunternehmer zur Vertraulichkeit nach § 10 und, soweit sie personenbezogene Daten verarbeiten, zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach § 9 und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 20Höhere Gewalt
(1)Keine Partei ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten verantwortlich, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur, Ausfälle oder wesentliche Änderungen der genutzten Plattformen und Rechenzentren sowie Cyberangriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen erfolgreich sind.
(2)Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen.
(3)Dauert die Störung länger als drei Monate an, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungen in Textform kündigen.
§ 21Rechtswahl und Gerichtsstand
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Stuttgart. Ostend Digital bleibt berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 22Textform und Vorrang individueller Abreden
(1)Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(2)Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Dies gilt unabhängig von Absatz 1.
§ 23Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags im Ganzen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
§ 24Änderung dieser AGB
(1)Für neue Verträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss veröffentlichte Fassung dieser AGB.
(2)Ostend Digital kann diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter Anforderungen der genutzten Plattformen oder geänderter technischer Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Ostend Digital kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten AGB. Widerspricht er, gilt die bisherige Fassung fort; Ostend Digital kann den Vertrag in diesem Fall mit der ordentlichen Frist kündigen.
(3)Die Vergütung, der Leistungsumfang und die Laufzeit können über Absatz 2 nicht geändert werden.
Anlage 1
Eckpunkte der Auftragsverarbeitung
Soweit Ostend Digital personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er regelt insbesondere die folgenden Punkte.
1.Gegenstand und Dauer
Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen, insbesondere Hosting, Wartung, Einrichtung und Betrieb von Formularen und Tracking, Anbindung von Newsletter- und CRM-Systemen, Verwaltung von Werbekonten einschließlich Kundenlisten für Werbezielgruppen. Dauer entsprechend dem Hauptvertrag.
2.Art, Zweck und Datenkategorien
Zweck: Erbringung der beauftragten Leistungen. Typische Datenkategorien: Kontaktdaten von Website-Besuchern und Kunden des Auftraggebers (Name, E-Mail, Telefon, Firma), Nutzungs- und Gerätedaten (IP-Adresse, Kennungen, Seitenaufrufe, Ereignisse), Bestell- und Vertragsdaten bei Online-Shops, Kundenlisten für Werbezielgruppen. Betroffene: Website-Besucher, Kunden, Interessenten und Mitarbeiter des Auftraggebers.
3.Weisungen
Ostend Digital verarbeitet nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen erfolgen in Textform. Hält Ostend Digital eine Weisung für rechtswidrig, weist sie den Auftraggeber darauf hin und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.
4.Vertraulichkeit und technisch-organisatorische Maßnahmen
Verpflichtung aller eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit. Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere Zugriffsbeschränkung nach dem Need-to-know-Prinzip, individuelle Nutzerkonten mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Übertragung, Passwortverwaltung, Protokollierung von Änderungen, regelmäßige Sicherungen, Serverstandort Deutschland beim Hosting-Partner. Die konkrete Maßnahmenliste wird dem Vertrag als Anhang beigefügt.
5.Unterauftragsverarbeiter
Allgemeine Genehmigung mit Informationspflicht und Widerspruchsrecht des Auftraggebers. Typische Unterauftragsverarbeiter: Hosting-Partner (ALL-INKL.COM, Deutschland), Werkzeuge für Projektmanagement, Web-Analyse und Werbeplattformen, soweit sie im Auftrag Daten verarbeiten. Die aktuelle Liste wird dem Vertrag beigefügt und bei Änderungen mit Vorlauf mitgeteilt. Bei Anbietern mit Sitz außerhalb des EWR: Übermittlung nur auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses oder von Standarddatenschutzklauseln.
6.Unterstützungspflichten
Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen, bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Meldung von Datenschutzverletzungen. Ostend Digital meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, damit dieser seine Frist von 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO einhalten kann.
7.Löschung und Rückgabe
Nach Ende der Leistungserbringung Rückgabe oder Löschung nach Wahl des Auftraggebers, beim Hosting entsprechend § 17 Abs. 12 (Export, Löschung nach 30 Tagen). Löschung auch der Sicherungen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bestätigung der Löschung auf Anforderung.
8.Nachweise und Kontrollen
Ostend Digital stellt die zur Nachweisführung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Kontrollen vor Ort nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten, höchstens einmal jährlich, sofern kein konkreter Anlass besteht. Vorrangig durch Selbstauskunft und vorhandene Nachweise.
Stand: 5. September 2026. Ostend Digital GmbH, Panoramastr. 28, 71384 Weinstadt. Bei Fragen zu diesen Bedingungen: hallo@ostend.digital.